Alle nachstehenden Bedingungen haben ausschließlich Gültigkeit für den Geschäftsbereich der Fa. Der bunte Rock und ihren Vertragspartnern. Anderslautende Bedingungen sind nur dann verbindlich, wenn diese vorher schriftlich fixiert worden sind.
§ 2
Beratung, Auftragsabwicklung, Auftragserteilung und endgültige Übernahme der Ware/Dienstleistung durch den Auftraggeber finden in den Geschäftsräumen der Fa. Der bunte Rock statt. Das gilt insbesondere für die erforderlichen Anproben. Davon abweichend können andere Orte zu o.a. Punkten vereinbart werden. Die dadurch entstehenden Kosten trägt ggf. der Auftraggeber.
§ 3
Sollte eine fachliche -bzw. bekleidungshistorische Beratung durch die Mitarbeiter der Fa. Der bunte Rock erwünscht sein, so bezieht sich diese grundsätzlich auf die vorhanden literarischen und medialen Quellen. Eine Liste dieser Bezugsquellen wird diesen AGB́s beigefügt und gesondert in den Geschäftsräumen ausgehängt. Für Anfertigung und Umsetzung nach diesen Quellen übernimmt die Fa. Der bunte Rock jedoch keine Gewähr, sie dienen lediglich als Richtlinie. Bezugsquellen, Muster, Bildvorlagen usw., die dem Unternehmen durch den Auftraggeber zur Verfügung gestellt werden , können auf Kundenwunsch in die Beratung einbezogen oder komplett als Grundlage für den Auftrag behandelt werden. Für die zeitgeschichtliche Richtigkeit der Anfertigung übernimmt die Fa. Der bunte Rock in diesem Fall keine Haftung. Ausgenommen von Beratung und Fertigung ist die Zeit zwischen 1918 und 1945.
§ 4
Bei Auftragserteilung ist, je nach Volumen des Auftrages, eine Anzahlung von 50% der Auftragssumme zu leisten. Der Restbetrag wird bei Übergabe der Ware/Dienstleistung sofort fällig. Bei Zahlung durch Rechnung innerhalb von 14 Tagen berechnen wir eine Gebühr von 5% des Auftragswertes. Ein Auftrag an die Fa. Der bunte Rock gilt erst dann als erteilt, wenn die entsprechende Anzahlung geleistet wurde.
§ 5
Für die fachgerechte Umsetzung und die handwerkliche Qualität übernimmt die Fa. Der bunte Rock volle Gewährleistung. Dies gilt nicht für die historische Richtigkeit oder nach der zweiten Anprobe bzw. nach Abnahme durch den Kunden zu beanstandender Passform -oder Materialfehler. Reklamationen sind unverzüglich schriftlich, fernmündlich oder persönlich anzuzeigen. Es gilt die gesetzliche Gewährleistungsfrist. Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum.
§ 6
Es gelten grundsätzlich die in den Geschäftsräumen ausgehängten Preislisten für Anfertigung und Änderung. Für Vereine u.ä. Organisationen kann ab einem bestimmten Auftragsvolumen ein Rabatt eingeräumt werden. Dies gilt auch für Einzelpersonen, individuell festzulegen ab einem bestimmten Auftragswert.